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Allgemeine Geschäftsbedigungen (Nutzungsbedingungen)

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verwendung unseres Anzeigenmarktes, um sicherzustellen, daß alle veröffentlichten Anzeigen im Sinne der Nutzer und Betreiber des Online-Portals "Teilhaber.de" sind. Mit Aufruf und Nutzung der Seite www.teilhaber.de erkennen die Benutzer diese Bedingungen an. Andere AGB (z.B. der gewerblichen Nutzer) finden hier ausdrücklich keine Anwendung.

 
1. Kurzbeschreibung:

Die Anzeigen-Unit von Teilhaber.de ist ein Anzeigenmarkt für Wirtschaftskontakte. In verschiedenen Rubriken können die Nutzer verschiedene Anzeigen veröffentlichen. Hierbei wird nach kostenlosen Standardanzeigen, Chiffreanzeigen und Werbeanzeigen unterschieden. Des weiteren bietet Teilhaber.de Artikel an, die von Autoren zur Verfügung gestellt wurden, bzw. durch Pressemitteilungen zur Nutzung freigegeben wurden. Darüberhinaus können Firmen Ihre Produkte und Dienstleistungen durch Schaltung von Werbebannern den Besuchern dieser Site anbieten.

 
2. Grundsätzliches zum Anzeigenservice

Alle Anzeigen werden nach dem Absenden zunächst in einer Datenbank zwischengespeichert, sie erscheinen nicht sofort in den Seiten, sondern werden erst nach Zusendung des Bestätigungs E-Mails durch den Inserenten und im Anschluss durch redaktionelle Prüfung freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt im Regelfall binnen weniger Tage nach Eingang des Bestätigungs E-Mails.

Wir behalten uns vor, Anzeigen die gegen den Sinn und Zweck dieser Seite verstoßen oder nach unserer Ansicht keine klaren Aussagen besitzen nicht zu veröffentlichen. Ebenso behalten wir uns vor, in kostenlosen Standardanzeigen einzelne Aussagen zu entfernen, die nach unserem Empfinden eine unterschwellige Werbeaussage beinhalten oder nach unserer Ansicht überflüssig sind (z.B. doppelte Kontaktdaten). Diese Änderungen werden ohne Abstimmung mit dem Inserenten durchgeführt.

Für den Inhalt der einzelnen Anzeigen sowie für die Richtigkeit der Kontaktadressen übernehmen wir keinerlei Haftung. Verantwortlich für die jeweiligen Inhalte sind die Inserenten. Anfragen in Bezug auf die einzelnen Anzeigen oder Inserenten können nicht beantwortet werden.

Alle in den Formularen eingegebenen Kontaktoptionen (Adresse, e-mail usw.) werden nicht weitergegeben oder verkauft und nur im Rahmen dieses Angebotes für die Dauer des Inserates gespeichert. Wir schließen jedoch jede Haftung für den Mißbrauch der Daten durch Dritte aus, wenn der Inserent seine Daten öffentlich (und nicht durch eine Chiffreanzeige) zur Verfügung stellt.

 
3. Unterscheidung der Anzeigenarten

Anzeigen, in denen nach den Beschreibungen der jeweiligen Rubriken Wirtschaftskontakte gesucht werden, gelten als "kostenlose Standardanzeigen". Anzeigen, die mit Chiffre-Nr. veröffentlicht werden sollen, sind kostenpflichtige Chiffreanzeigen. Wird in einer Anzeige eine Werbebotschaft vermittelt, also für Produkte oder Dienstleistungen geworben, handelt es sich um eine kostenpflichtige Werbeanzeige.

 
4. Kostenlose Standardanzeigen

Kostenlose Standardanzeigen werden in der jeweiligen gewünschten Rubrik veröffentlicht. Eine Standardanzeige verbleibt insgesamt 6 Wochen in der Datenbank und wird danach automatisch gelöscht. Es kann immer nur eine Anzeige zur Zeit mit dem gleichen Inhalt veröffentlicht werden. Wird die gleiche Anzeige für mehrere Rubriken aufgegeben, wird nur die zuerst eingegangene Anzeige veröffentlicht und die anderen kommentarlos gelöscht.

Eine kostenlose Standardanzeige darf maximal 250 Zeichen enthalten. Wird eine längere Anzeige aufgegeben, behalten wir uns vor, den Anzeigentext zu kürzen oder die Anzeige nicht zu veröffentlichen. Die Sortierung der Anzeigen erfolgt nach Datum - die neuesten Anzeigen stehen immer oben auf der jeweiligen Seite. Ein Anspruch auf eine bestimmte Positionierung der Anzeige besteht nicht.

Leider wird sehr oft versucht, Werbeanzeigen als kostenlose Standardanzeigen zu deklarieren. Da jedoch jede Anzeige vor ihrer Freischaltung geprüft wird, filtern wir jede Anzeige, die nach unserer Ansicht eine Werbeaussage enthält, heraus. Der Inserent wird in der Regel per e-mail benachrichtigt und in Kenntnis gesetzt, daß die jeweilige Anzeige eine kostenpflichtige Werbeanzeige ist.

 
5. Werbeanzeigen

Werbeanzeigen sind kostenpflichtige Anzeigen, die einen werblichen Textinhalt beinhalten. In diesen Anzeigen werden Produkte oder Dienstleistungen angeboten. Werbeanzeigen werden in den jeweiligen Rubriken besonders gekennzeichnet. Eine Werbeanzeige ist kostenpflichtig und kann gleichzeitig in mehreren Rubriken geschaltet werden (Preis pro Rubrik).

Nach dem Absenden des Anzeigenformulares wird eine Rechnung per e-mail versendet. Nach Zahlungseingang wird die Anzeige in der gewünschten Rubrik freigeschaltet. Eine Werbeanzeige erscheint 6 Wochen in der jeweiligen Rubrik und wird danach automatisch gelöscht. Die Sortierung aller Anzeigen erfolgt nach Datum - die neueste Anzeige steht immer oben an erster Stelle, die älteste Anzeige ganz unten an letzter Stelle. Ein Anspruch auf eine bestimmte Positionierung der Anzeige besteht nicht.

Vor Rechnungstellung und Veröffentlichung wird der Werbetext redaktionell geprüft. Texte, die gegen geltende Gesetze oder gute Sitten verstoßen werden nicht akzeptiert.

 
6. Chiffre-Anzeigen

Für viele Inserenten ist es sinnvoll, Inserate in den verschiedenen Rubriken anonym aufzugeben. Daher bieten wir auch die Schaltung von Chiffre-Anzeigen an. Nach dem Absenden des Chiffre-Formulares erhält der Inserent eine Rechnung per e-mail. Die Anzeige wird zwischengespeichert und eine Chiffre-Nr. vergeben. Nach Zahlungseingang wird die Anzeige mit der Chiffre-Nr. freigeschaltet. Zuschriften werden generell per Brief, Fax oder e-mail entgegengenommen und je nach festgelegten Optionen des Inserenten, an den Inserenten weitergeleitet. Briefzuschriften werden nur innerhalb Europas einmal wöchentlich als Brief zugeschickt. Zuschriften die per Fax oder e-mail an den Inserenten gehen, werden täglich weitergeleitet.

Chiffre-Anzeigen können eine Textlänge von 250 Zeichen besitzen und werden 8 Wochen lang in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Wird eine längere Anzeige aufgegeben, behalten wir uns das Recht auf Kürzung des Anzeigentextes vor. Die Sortierung der Anzeigen erfolgt nach Datum - die neuesten Anzeigen stehen immer oben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Positionierung der Anzeige besteht nicht. Eine Chiffre-Anzeige kann auch in mehreren Rubriken gleichzeitig erscheinen. Hierfür wird die Chiffre-Gebühr für jede Rubrik berechnet.

 
7. Rechnungstellung und Bezahlung

Mit Aufgabe einer Chiffre-Anzeige fordert der Nutzer ein Angebot für die Veröffentlichung an. Dieses Angebot wird ihm durch Übersendung der Chiffre-Rechnung offeriert. Der Nutzer kann dieses Angebot durch Zahlung der Chiffregebühr annehmen. Das Angebot wandelt sich dann in eine Rechnung. Grundsätzlich werden alle kostenpflichtigen Anzeigen erst veröffentlicht, wenn die jeweilige Gebühr auf unser Konto eingegangen ist. Die Rechnungstellung erfolgt per e-mail. Wird in einzelnen Fällen eine schriftliche Rechnung per Briefpost verlangt, werden die Portogebühren zum Rechnungsbetrag hinzu berechnet. Die Zahlungen aufgrund der Rechnung müssen binnen 10 Tagen auf unser Konto eingegangen sein. Erfolgt während dieser Frist keine Zahlung, gilt das Angebot als nicht angenommen und die Anzeige wird aus der Datenbank gelöscht und nicht veröffentlicht. Es gibt daher keinen Zahlungsverzug und keine Zahlungsverpflichtung.

 
8. Werbebanner

Wir stellen Gewerbetreibenden Werbeplätze zur Verfügung, die zu bestimmten Konditionen gebucht werden können. Die Buchungen erfolgen bei uns nach Zeiträumen, nicht nach Tausenderkontakt. Dem Werbetreibenden wird keine bestimmte Anzahl an Adviews oder Adclicks zugesichert. Bei Serverausfall wird die Dauer der Schaltung entsprechend erweitert. Eine Rückzahlung der Einschaltgebühr ist auch in Teilen nicht möglich. Erst nach Zahlungseingang wird die Werbung im Internet freigeschaltet.

 
9. Links

Im Sinne des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (AZ 312 O 85/98 - Haftung für Links) erklären die Betreiber: Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Betreiber dieser Site liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Betreiber von den Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Betreiber von teilhaber.de erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben die Betreiber keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen Anzeigen- und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 
10. Schlichtung und Gerichtsstand

Die Nutzer von Teilhaber.de sowie die Betreiber vereinbaren, für Streitigkeiten die sich aus der Seite www.teilhaber.de ergeben zunächst den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu unternehmen. Zu diesem Zweck werden beide Parteien je einen Schlichter benennen, die in einem Schlichtungsgespräch, das im Beisein der beiden Parteien stattzufinden hat, versuchen werden, eine Einigung herbeizuführen. Ein Schiedsverfahren nach den Vorschriften der ZPO ist ausdrücklich nicht vereinbart. Die beiden Schlichter haben darauf hinzuwirken, dass eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt wird.Die außergerichtliche Einigung ist fehlgeschlagen, wenn beide Schlichter nach der Durchführung des Schlichtungsgesprächs dessen Fehlschlagen schriftlich bestätigen. Nach dem Scheitern des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet. Gerichtsstand ist dann in diesem Falle Hamburg.